Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Ansprechpartner
Fachdienst 22 - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carola Ziesenitz (SB Ordnungsamt/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten)
Frau Petra Budnowski (SB Ordnungswesen)
Herrn Fabian Dilge (SB Ordnungswesen/Einwohnermeldeamt)
Herr Mike Köhler (SB Gewerbe/Gaststätten/Ordnungswesen)
Internet
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Rollstuhlift vorhanden
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
- Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
- bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schaustellung von Personen