Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Flechtingen - Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Lindenplatz 11-15

    39345 Flechtingen

    Hausanschrift

    Lindenplatz 11

    39345 Flechtingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Flechtingen, Lindenplatz
      Linie:
      • Bus: 624
    • Haltestelle: Flechtingen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Flechtingen - Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 9:00 - 12:00 Uhr * Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039054 9862004

    Fax: 039054 986-126

    E-Mail: info@vg-flechtingen.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English