Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Wolmirstedt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1155

    39321 Wolmirstedt

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 25

    39326 Wolmirstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Rathaus mit Parkuhr
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wolmirstedt
      Linien:
      • Bus: 601, 605, 608, 610
      • S-Bahn: Magdeburg-Zielitz
      • Regionalbahn: Magdeburg-Stendal-Uelzen o. Wittenberge

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung Dienstag: 09:00 - 11:30 / 13:30 - 17:30 Donnerstag: 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 11:30 und nach Vereinbarung! Jeden 1.Samstag im Monat ist das Einwohnermeldeamt von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039201 64-750

    Fax: 039201 64-800

    E-Mail: gewerbe@stadtwolmirstedt.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de