Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Wolmirstedt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 25

    39326 Wolmirstedt

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hinter dem Rathaus mit Parkuhr
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Wolmirstedt

    Bus: 601, 605, 608, 610

    S-Bahn: Magdeburg-Zielitz

    Regionalbahn: Magdeburg-Stendal-Uelzen o. Wittenberge

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1155

    39321 Wolmirstedt

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung Dienstag: 09:00 - 11:30 / 13:30 - 17:30 Donnerstag: 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 11:30 und nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039201 64-750

    Fax: 039201 64-800

    E-Mail: gewerbe@stadtwolmirstedt.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2010 (von: Lutz Neumann)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Dorendorf-Philipp, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)