Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Allgemeines Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Oebisfelde, Lindenstraße
Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
Oebisfelde, Schule
Bus: Oebisfelde, Schule
Weferlingen, Platz der Jugend
Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Oebisfelde, Lindenstraße
Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
Oebisfelde, Schule
Bus: Oebisfelde, Schule
Weferlingen, Platz der Jugend
Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Oebisfelde, Lindenstraße
Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
Oebisfelde, Schule
Bus: Oebisfelde, Schule
Weferlingen, Platz der Jugend
Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich
Kontakt
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
- Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
- bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schaustellung von Personen