Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Zörbig
Adresse
Hausanschrift
Zörbig, Markt
Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
06781 Zörbig
Zörbig, Markt
Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 034956 60-0
Fax: 034956 60-111
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Stadt Zörbig - Gewerbeamt
Beschreibung
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Hausanschrift
Zörbig, Markt
Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
06781 Zörbig
Zörbig, Markt
Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 034956 60-211
Fax: 034956 60-222
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
- Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
- bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schaustellung von Personen