Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Gewerbeamt, Gaststättenwesen, Friedhöfe, Schiedsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mittelstraße
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Klötze, ZOB

    Bus: 300, 301, 400


    Rufbus, Klötze, Am Rathaus

    Bus: 107, 301, 302, 702

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03909 403-135

    Fax: 03909 403-200

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)