Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Arendsee (Altmark) - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    39619 Arendsee (Altmark)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Markt 3
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedensstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Arendsee (Altmark), Friedensstraße
      Linie:
      • Bus: 200, 210
    Postfachadresse

    Postfach 1150

    39616 Arendsee (Altmark)

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 039384 2318

    Telefon Festnetz: 039384 976-23

    E-Mail: info@stadt-arendsee.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer können den ausgeschilderten rechten Seiteneingang benutzen. Dort ist eine Klingel vorhanden. Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English