Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen
Beschreibung
Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.
Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.
Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Hauptpost oder August-Bebel-Platz
Bus: Hauptpost 12,14,15 August-Bebel-Platz 11,12,127
Straßenbahn: Hauptpost 1, 3, 4 August-Bebel-Platz 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 18 21
06815 Dessau-Roßlau
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0340 2020
Fax: 0340 202-1289
Fax: 0340 202-1290
E-Mail: ag-de@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agdedsgvo.)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt