Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen
Beschreibung
Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.
Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.
Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Adresse
Postfachadresse
Postfach 18 21
06815 Dessau-Roßlau
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptpost oder August-Bebel-Platz
Linien:- Bus: Hauptpost 12,14,15 August-Bebel-Platz 11,12,127
- Straßenbahn: Hauptpost 1, 3, 4 August-Bebel-Platz 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0340 202-1289
Telefon Festnetz: 0340 2020
Fax: 0340 202-1290
E-Mail: ag-de@justiz.sachsen-anhalt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt