Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern Erteilung

    Erlaubnis als Fluglehrer beantragen

    Beschreibung

    Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt

    Kontakt

    Fax: 0531 2355-710

    Telefon Festnetz: 0531 2355-115

    E-Mail: buergerinfo@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 1

    51147 Köln

    Postfachadresse

    Postfach 90 61 10

    51127 Köln

    Kontakt

    Fax: 02203 908-2776

    Telefon Festnetz: 02203 908-2333

    E-Mail: fliz@bundeswehr.org

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1232

    Fax: 0345 514-1829

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (Referentin)

      Telefon Festnetz: 0345 5141231

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

    Voraussetzungen

    • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
    • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
    • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr ab 35.00 EUR bis 380.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English