Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
Beschreibung
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.
Ansprechpartner
Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 61 10
51127 Köln
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Voraussetzungen
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr ab 35.0 EUR bis 380.0 EUR
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt