Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel,
    • Hasentiere,
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Lebens- und Futtermittelüberwachung

    Beschreibung

    Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen und dadurch ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Stendal ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des nationalen und EU-Lebensmittelrechts in Betrieben und Einrichtungen des Landkreises Stendal, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder vertreiben. Das Sachgebiet Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung befasst sich mit der Überwachung sämtlicher Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 LFGB, also auch von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und zudem mit Erzeugnissen nach dem speziellen Wein- und dem Tabakrecht.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Fax: +49 3931 715577

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7712

    E-Mail: lebensmittelueberwachung@landkreis-stendal.de

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

    Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English