Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel,
    • Hasentiere,
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    SG Lebensmittelüberwachung

    Beschreibung

    Die Lebensmittelüberwachung dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor Täuschung der Verbraucher.

    Ihre Aufgaben sind:

    • Überwachung aller Lebensmittelunternehmen/r und sonstigen Einrichtungen, die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligt sind
    • Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tabakwaren inklusive Probenahmen
    • Spezielle Rückstandsuntersuchungen
    • Annahme von Beschwerden und Hinweisen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen und bei Verdacht auf Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen
    • Klärung von Verbraucherbeschwerden über verdorbene oder nicht verkehrsfähige Lebensmittel
    • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Zulassungsverfahrens von Unternehmen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und gemäß Verordnung (EG) 853/2004 zulassungspflichtig sind
    • Attestierung bei Exporten von Lebensmitteln tierischer Herkunft
    • Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (Speiseabfälle)
    • Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
    • Mitwirkung bei baurechtlichen Genehmigungen, bei Neu- oder Umbau von Einrichtungen, die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligt sind sowie lebensmittelrechtliche Abnahme der Einrichtungen vor Inbetriebnahme
    • Handelsklassenüberwachung, Kontrolle von Kennzeichnungsvorschriften und Qualitätsnormen
    • Exportkontrollen auf der Erzeugerstufe für frisches Obst und Gemüse, welches für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberaltenburg 4b

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1771

    Fax: 03461 40-1799

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2007

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

    Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020