Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Lebensmittel- und Tierarzneimittelüberwachung/Fleischhygiene
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Postanschrift
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
Krankenhaus
Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Fr:  08:30-11:30 Uhr 
Kontakt
Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz
Adresse
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Bahnhofstraße 9
39288 Burg
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Postfach 11 31
39288 Burg
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Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Fr:  08:30-11:30 Uhr 
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Hinweise (Besonderheiten)
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt