Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel,
    • Hasentiere,
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Die Bekämpfung und Verhütung von Tierseuchen, die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die Gewährleistung des Tierschutzes bei der Haltung von Nutz- und Heimtieren, die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Futtermittelüberwachung sind die Haupttätigkeitsfelder des Veterinäramtes.

    Diese Aufgaben werden von Fachtierärzten mit Spezialkenntnissen, Tiergesundheits- Lebensmittel- und Futtermittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten, sowie Verwaltungsfachkräften wahrgenommen.

    Die Erfüllung dieser Aufgaben dient: 

    • der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit der Erhaltung wertvoller Tierbestände. Dem Schutz der Tiere vor nicht artgerechter Haltung und vor Schmerzen und Leiden. Ziel ist es die Gesundheit, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten.
    • Dem Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@blk.de

    Fax: 03443 372-303

    Telefon Festnetz: 03443 372-301

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2007 (von: Christian Braungart)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Webservice, brain Geo CMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

    Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)