Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachdienst Fleischhygiene
Adresse
Hausanschrift
Köthen, Bahnhof
Regionalbahn: Köthen, Bahnhof
Köthen, Landkreisverwaltung
Bus: Köthen, Landkreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03496 60-1940
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Hinweise (Besonderheiten)
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt