Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Klosterschulplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Seehausen (Altmark), Mühlenstraße
Linie:- Bus: 200, 951, 954
- Haltestelle: Seehausen (Altmark), Lindenstraße
Linie:- Bus: 963, 950, 961, 956
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Klosterschulplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Seehausen (Altmark), Mühlenstraße
Linie:- Bus: 200, 951, 954
- Haltestelle: Seehausen (Altmark), Lindenstraße
Linie:- Bus: 963, 950, 961, 956
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Reisegewerbekarte
Weitere Informationen
Für Rollstuhlfahrer befindet sich ein Bürgerbüro im Nebenhaus "Am Schwibbogen 1a"
erforderliche Unterlagen
Reisegewerbekarte
Formulare
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Woche
Kosten
Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Stichwörter
Reisegewerbekartenfreiheit, Gewerbeanzeige, Unterhaltende Tätigkeit, Handelsvertreter, Handelsreisender, Haustürgeschäft, Anzeigepflicht, Vertreter, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbe, Mobiler Standverkauf, Ohne Bestellung, Schausteller, Waren feilbieten, Reisegewerbekarte