Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Gewerbe, Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 43

    06268 Nemsdorf-Göhrendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Reisegewerbekarte

    Weitere Informationen

    Geh beeinträchtigte Personen und Eltern mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Die  Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Woche

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Reisegewerbekartenfreiheit, Gewerbeanzeige, Unterhaltende Tätigkeit, Handelsvertreter, Handelsreisender, Haustürgeschäft, Anzeigepflicht, Vertreter, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbe, Mobiler Standverkauf, Ohne Bestellung, Schausteller, Waren feilbieten, Reisegewerbekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English