Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Braunsbedra - Gewerbeangelegenheiten

    Aktuelles

    #

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Braunsbedra, Parksiedlung

    Bus: Braunsbedra, Parksiedlung


    Braunsbedra, Zentrum

    Bus: Braunsbedra, Zentrum

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag:
    9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
    Freitag:
    9:00 - 12:00 Uhr
    Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@braunsbedra.de

    Telefon Festnetz: 034633 40-116

    Fax: 034633 40-100

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Webservice Braunsbedra, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Stadt Braunsbedra - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034633 40-116

    Fax: 034633 40-100

    E-Mail: gewerbe@braunsbedra.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2024 (von: Webservice Stadt Braunsbedra, NOLIS GmbH)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Webservice Stadt Braunsbedra, NOLIS GmbH)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

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    erforderliche Unterlagen

    Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Die  Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Woche

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreter, Anzeigepflicht, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte, Reisegewerbe, Haustürgeschäft, Schausteller, Waren feilbieten, Handelsreisender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)