Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Gewerbe / Hunderegister

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hütte 1

    06311 Helbra

    Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt

    Bus: 420; 421; 427; 434

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034772 50-158

    Fax: 034772 27231

    E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2011 (von: Matthias John)

    Technisch geändert am 20.06.2023 (von: Martin, Saul)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Die  Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Woche

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreter, Anzeigepflicht, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte, Reisegewerbe, Haustürgeschäft, Schausteller, Waren feilbieten, Handelsreisender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)