Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Gommern - Gewerbe, Märkte, Festplätze

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 10

    39245 Gommern

    Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Gommern, Bahnhof

    Bus: 701,702,705,707,708,712


    Gommern, Bahnhof

    Regionalbahn: Dessau - Magdeburg


    Gommern, Karither Straße

    Bus: 702,712


    Gommern, Zentrum (an der Kirche)

    Bus: 701,702,705,707,708,712

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    39245 Gommern

    Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Gommern, Bahnhof

    Bus: 701,702,705,707,708,712


    Gommern, Bahnhof

    Regionalbahn: Dessau - Magdeburg


    Gommern, Karither Straße

    Bus: 702,712


    Gommern, Zentrum (an der Kirche)

    Bus: 701,702,705,707,708,712

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                           Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039200 7789-64

    Fax: 039200 7789-10

    E-Mail: kontakt@gommern.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2015 (von: Weber, Mirella)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Brandstäter, Marlen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Die  Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Woche

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreter, Anzeigepflicht, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte, Reisegewerbe, Haustürgeschäft, Schausteller, Waren feilbieten, Handelsreisender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)