Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde An der Finne - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 20

    06648 Eckartsberga

    Außenstelle - einmal monatlich

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2 a

    06647 Bad Bibra

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2 a

    06647 Bad Bibra

    Hauptsitz der Verbandsgemeinde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bad Bibra - vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eckartsberga - vor dem Verwaltungsgebäude (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 611, 633
    • Haltestelle: Eckartsberga, Markt
      Linie:
      • Bus: 601, 602
    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr Außenstelle in Eckartsberga nur: zeitweise jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr (telefonisch erfragen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034467 302-11(Außenstelle Eckartsberga)

    Telefon Festnetz: 034465 602-31(Bad Bibra)

    Telefon Festnetz: 034465 602-32(Bad Bibra)

    Fax: 034465 602-14

    E-Mail: info@vgem-finne.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Reisegewerbekarte

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Die  Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Woche

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Vertreter, Anzeigepflicht, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte verlängern, Schausteller, Reisegewerbekarte, Handelsreisender, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Mobiler Standverkauf, Ohne Bestellung, Haustürgeschäft, Unterhaltende Tätigkeit, Gewerbeanzeige, Waren feilbieten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de