Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Fachdienst 22 - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag auf Reisegewerbekarte
Weitere Informationen
Rollstuhlift vorhanden
erforderliche Unterlagen
Reisegewerbekarte
Formulare
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Woche
Kosten
Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Stichwörter
Mobiler Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreter, Anzeigepflicht, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte, Reisegewerbe, Haustürgeschäft, Schausteller, Waren feilbieten, Handelsreisender