Reisegewerbe Bescheinigung

    Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie außerhalb Ihres Geschäftes Waren verkaufen möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung  oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

    Es gibt jedoch auch Tätigkeiten, die dem Reisegewerbe zuzuordnen sind, bei denen eine Erlaubnispflicht hingegen entfällt. Keine Reisegewerbekarte benötigen Sie in den folgenden Fällen:

    • Sie bieten gelegentlich bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feil;
    • Sie vertreiben selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei;
    • Sie üben eine der in § 55 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Gemeinde Ihrer gewerblichen Niederlassung aus, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt;
    • Sie geben auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse ab.
    • Sie vermitteln oder schließen als Versicherungsvermittler Versicherungsverträge im Sinne des § 34d Absatz 6 oder Absatz 7 Nummer 1 und 2 Gewerbeordnung oder Bausparverträge ab oder beraten im Sinne des § 34d Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 34d Absatz 7 Satz 2 als Versicherungsberater über Versicherungen oder sind in dem Gewerbebetrieb eines solchen beschäftigt.
    • Sie üben ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe aus, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und verfügen bereits über die erforderliche Erlaubnis;
    • Sie vermitteln Finanzanlagen als Finanzanlagenvermittler oder beraten Dritte über Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 3 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4, GewO oder sind in dem Gewerbebetrieb eines solchen beschäftigt;
    • Sie vermitteln Immobiliardarlehensverträge oder beraten Dritte zu solchen Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 4, auch in Verbindung mit § 34i Absatz 5 Gewerbeordnung;
    • Sie vertreiben von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs;
    • Sie bieten Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feil.
    • Sie suchen andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auf.
    • Sie sind auf einer nach § 69 GewO festgesetzten Veranstaltung nach Titel IV (Messen, Ausstellungen, Märkte) tätig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bernburg (Saale) - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 65

    06392 Bernburg (Saale)

    Rathaus I

    Hausanschrift

    Schlossstraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Rathaus II

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schlossgartenstraße 16

    06406 Bernburg

    Rathaus I

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03471 659-0

    Fax: 03471 659-309

    Kontaktperson

    • Frau Göbel

      Telefon Festnetz: 03471 659-320

    • Frau Schöneberg

      Telefon Festnetz: 03471 659-319

    • Frau Senftleber

      Telefon Festnetz: 03471 659-689

    Formulare

    Antrag auf Reisegewerbekarte

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes auch für diese
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der HauptFirmensitz befindet (nur für juristische Personen)
    • Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)

    Formulare

    • Jede Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde (Gewerbeamt). Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte dürfen Sie die Tätigkeit aufnehmen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Schausteller, Waren feilbieten, Handelsreisender, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Gewerbeanzeige, Handelsvertreter, Reisegewerbekartenfreiheit, Haustürgeschäft, Standverkauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English