Erlaubnis zur Rechtsberatung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Rechtsberatung in folgenden Bereichen betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
- Inkassodienstleistungen
- Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.
Voraussetzungen:
Sie benötigen einen Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der o.g. Teilbereiche beschränkt werden.
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landgericht Halle (Saale).
Ansprechpartner
Landgericht Halle
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 10 02 59
06141 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Monag 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Formloser Antrag
erforderliche Unterlagen
- zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung,
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes,
- Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozessordnung) erfolgt ist,
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, und, wenn dies der Fall ist, eine Kopie des Bescheids,
- Unterlagen zum Nachweise der theoretischen und praktischen Sachkunde,
- Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt