Privathochschule Anerkennung

    Anerkennung als Privathochschule beantragen

    Sachsen-Anhalt ist mit 10 Hochschulen unterschiedlicher Studienrichtungen ein hervorragender Wissenschaftsstandort. Wenn auch Sie eine Privathochschule in Sachsen-Anhalt gründen wollen, klicken Sie hier für weitere Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine private Hochschule in Sachsen-Anhalt führen wollen, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen. Die Anerkennung ist die Grundlage für die Bezeichnung als Hochschule. Ebenso können erst danach Hochschulprüfungen abgenommen und Hochschulgrade verliehen werden.

    Wenn eine Hochschule innerhalb der Europäischen Union bereits anerkannt wurde, muss dies in Sachsen-Anhalt nicht erneut erfolgen. Jedoch muss eine Anzeige erfolgen und die Anerkennung vorgelegt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Landes Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Str. 58

    39112 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-1950

    Fax: 0391 567-1964

    E-Mail: pr@mwu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Stichwörter

    MWU

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorliegen. Das zuständige Referat informiert dann im Einzelnen, welche Unterlagen notwendig sind.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Für die Anerkennung entstehen Verwaltungsgebühren, die sich nach dem Zeitaufwand berechnen. Daneben werden Kosten für die institutionelle Akkreditierung beim Wissenschaftsrat und für die Akkreditierung der Studiengänge durch die Akkreditierungsbehörden fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftsrates.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Landes Sachsen-Anhalt am 08.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Stichwörter

    Niederlassungen anerkennen lassen, Nichtstaatliche Hochschulen anerkennen, Staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule beantragen, Niederlassung anzeigen, private Hochschulen gründen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English