• Wettin-Löbejün (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt)
Privathochschule Anerkennung

Anerkennung als Privathochschule beantragen

Sachsen-Anhalt ist mit 10 Hochschulen unterschiedlicher Studienrichtungen ein hervorragender Wissenschaftsstandort. Wenn auch Sie eine Privathochschule in Sachsen-Anhalt gründen wollen, klicken Sie hier für weitere Informationen.

Beschreibung

Wenn Sie eine private Hochschule in Sachsen-Anhalt führen wollen, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen. Die Anerkennung ist die Grundlage für die Bezeichnung als Hochschule. Ebenso können erst danach Hochschulprüfungen abgenommen und Hochschulgrade verliehen werden.

Wenn eine Hochschule innerhalb der Europäischen Union bereits anerkannt wurde, muss dies in Sachsen-Anhalt nicht erneut erfolgen. Jedoch muss eine Anzeige erfolgen und die Anerkennung vorgelegt werden.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Landes Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Adresse

Hausanschrift

Leipziger Str. 58

39112 Magdeburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0391 567-1950

Fax: 0391 567-1964

E-Mail: pr@mwu.sachsen-anhalt.de

Stichwörter

MWU

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 15.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Ministerium für Bildung

Adresse

Hausanschrift

Turmschanzenstraße 32

39114 Magdeburg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 18.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorliegen. Das zuständige Referat informiert dann im Einzelnen, welche Unterlagen notwendig sind.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Für die Anerkennung entstehen Verwaltungsgebühren, die sich nach dem Zeitaufwand berechnen. Daneben werden Kosten für die institutionelle Akkreditierung beim Wissenschaftsrat und für die Akkreditierung der Studiengänge durch die Akkreditierungsbehörden fällig.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftsrates.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Landes Sachsen-Anhalt am 08.01.2020

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 24.05.2024

Stichwörter

Staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule beantragen, Niederlassung anzeigen, Niederlassungen anerkennen lassen, Nichtstaatliche Hochschulen anerkennen, private Hochschulen gründen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020