• Rogätz (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Begutachtungsstellen für Fahreignung Anerkennung

Anerkennung für Begutachtungsstellung zur Fahreignung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Voraussetzung ist, dass

  • die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Trägers gewährleistet ist,
  • die personelle Ausstattung mit einer ausreichenden Anzahl von Ärzten und Psychologen sichergestellt ist,
  • für Bedarfsfälle ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung steht,
  • die notwendigen Räumlichkeiten und Geräte vorhanden sind,
  • die Stelle von der Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditiert ist und
  • der Antragsteller zuverlässig ist.

Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere mit Auflagen, verbunden werden.

Anforderungen an den Arzt

Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie) oder Facharzt, zusätzlich mit mindestens einjähriger Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Anforderungen an den Psychologen

Diplom oder ein gleichwertiger Master-Abschluss in der Psychologie, mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit (in der Regel in der klinischen Psychologie, Arbeitspsychologie) und mindestens eine einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Postanschrift

Postfach 200256

06003 Halle (Saale)

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates. ; Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 514-1232

Fax: 0345 514-1829

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Version

Technisch erstellt am 03.05.2006

Technisch geändert am 05.12.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • sämtliche Unterlagen über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen

Es ist ein formloser Antrag zu stellen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

Gemäß Nr. 214.1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 128,00 Euro bis 2.556,00 Euro

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 08.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020