System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung

    Genehmigung für Entsorgungsbetrieb beantragen

    Sie möchten ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen betreiben? Dann müssen Sie hierfür eine behördliche Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reideburger Straße 47

    06116 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 5704-0

    Fax: 0345 5704-190

    E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2010 (von: Iwanowski, Sabine)

    Technisch geändert am 09.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Handelsregisterauszug
    • Nachweis über die Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
    • Erfassungsverträge für die verschiedenen Abfallfraktionen
    • Abstimmungsvereinbarungen bzw. Unterwerfungserklärungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes Sachsen-Anhalt
    • Verträge zum Nachweis von Sortier- und Verwertungskapazitäten,
    • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle
    • Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Absichtserklärung zum Beitritt zur Gemeinsamen Stelle
    • Der Antrag ist vom Geschäftsführer handschriftlich zu unterzeichnen und in zweifacher Ausführung (1 Exemplar ist zur Auslegung entsprechend zu kennzeichnen) vorzulegen.

    Formulare

    Es sind keine Vorlagen zur Beantragung von Systemgenehmigungen vorhanden.

    Voraussetzungen

    Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung.

    Diese wird erteilt, wenn

    • ein System in Sachsen-Anhalt flächendeckend eingerichtet ist, insbesondere die notwendigen Sammelstrukturen vorhanden sind,
    • für das System mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Sachsen-Anhalt Abstimmungsvereinbarungen bestehen oder sich unter bestehende Abstimmungsvereinbarungen unterworfen wurde,
    • ein System über die notwendigen Sortier- und Verwertungskapazitäten verfügt,
    • das System finanziell leistungsfähig ist,
    • das System mit der Zentralen Stelle eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle erteilt auf Ihren Antrag die Genehmigung des Betriebes eines Systems, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

    Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, um die bei Erteilung der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

    Nach erfolgter Genehmigung haben Sie in Sachsen-Anhalt eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende im Sammlung aller restentleerter Verpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Abfälle einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Sammelstrukturen zusammenwirken.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Vorlage vollständiger Antragsunterlagen i.d.R. zwei Monate.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass ein System eine angemessene, insolvenzfeste Sicherheit leistet. Diese Sicherheit wird verlangt, wenn Pflichten aus den Gesetzesgrundlagen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den zuständigen Behörden dadurch zusätzliche Kosten oder finanzielle Verluste entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 22.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 05.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)