Genehmigung für Entsorgungsbetrieb beantragen
Sie möchten ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen betreiben? Dann müssen Sie hierfür eine behördliche Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktueller Handelsregisterauszug
- Nachweis über die Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
- Erfassungsverträge für die verschiedenen Abfallfraktionen
- Abstimmungsvereinbarungen bzw. Unterwerfungserklärungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes Sachsen-Anhalt
- Verträge zum Nachweis von Sortier- und Verwertungskapazitäten,
- Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle
- Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Absichtserklärung zum Beitritt zur Gemeinsamen Stelle
- Der Antrag ist vom Geschäftsführer handschriftlich zu unterzeichnen und in zweifacher Ausführung (1 Exemplar ist zur Auslegung entsprechend zu kennzeichnen) vorzulegen.
Formulare
Es sind keine Vorlagen zur Beantragung von Systemgenehmigungen vorhanden.
Voraussetzungen
Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung.
Diese wird erteilt, wenn
- ein System in Sachsen-Anhalt flächendeckend eingerichtet ist, insbesondere die notwendigen Sammelstrukturen vorhanden sind,
- für das System mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Sachsen-Anhalt Abstimmungsvereinbarungen bestehen oder sich unter bestehende Abstimmungsvereinbarungen unterworfen wurde,
- ein System über die notwendigen Sortier- und Verwertungskapazitäten verfügt,
- das System finanziell leistungsfähig ist,
- das System mit der Zentralen Stelle eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle erteilt auf Ihren Antrag die Genehmigung des Betriebes eines Systems, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, um die bei Erteilung der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.
Nach erfolgter Genehmigung haben Sie in Sachsen-Anhalt eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende im Sammlung aller restentleerter Verpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Abfälle einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Sammelstrukturen zusammenwirken.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Vorlage vollständiger Antragsunterlagen i.d.R. zwei Monate.
Kosten
Gebühren: EUR 2.500 – 25.000
Hinweise (Besonderheiten)
Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass ein System eine angemessene, insolvenzfeste Sicherheit leistet. Diese Sicherheit wird verlangt, wenn Pflichten aus den Gesetzesgrundlagen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den zuständigen Behörden dadurch zusätzliche Kosten oder finanzielle Verluste entstehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 22.06.2022