Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Diätassistentin" bzw. "Diätassistent" führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
    Voraussetzungen dafür sind:

    • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden.
    • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
    • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

    Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

    Zuständigkeit

    Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Kamieth-Str. 2

    06112 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: +49 345 514-3279

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

    E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
    • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
    • ärztliche Bescheinigung
    • Führungszeugnis, Belegart 0
    • Personalausweis oder Reisepass in Kopie 

    Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.

    Unterstützende Institutionen

    Bundesverband Deutscher Diätassistenten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English