Buchmacher Erlaubnis

    Erlaubnis als Buchmacher beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Die Erlaubnis wird erteilt für

    • die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
    • die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

    Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Gewerbe/Märkte/Umwelt- u. Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39539 Havelberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di.:  9 - 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr Fr.:  9 - 12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@havelberg.de

    Telefon Festnetz: +49 39387 765-24

    Fax: +49 39387 765-70

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2019

    Technisch geändert am 30.07.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) – bei juristischen Personen von der/den für sie handelnden Person (en)
    • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Buchmachergewerbe als Buchmachergehilfe eines zugelassenen Buchmachers. Der Antragsteller kann den Nachweis fachlicher Eignung auch auf andere Weise erbringen, in diesem Fall ist eine Stellungnahme des Deutschen Buchmacherverbandes einzuholen.
    • Nachweis eines Eigenkapitals in Höhe von 25 000,00 Euro. Dabei hat der Antragsteller nachzuweisen, dass es sich hierbei auch nicht teilweise um geliehenes Geld oder um Kapital aus einer Teilhaberschaft Dritter handelt.
    • bei juristischer Person (GmbH):
      • Gesellschaftervertrag
      • Handelsregisterauszug
    • Grundrisszeichnung der Wettannahmestelle und Ablichtung des Mietvertrages (ggf. Eigentumsnachweis) für dieses Geschäftslokal

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020