Buchmacher Erlaubnis

    Erlaubnis als Buchmacher beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Die Erlaubnis wird erteilt für

    • die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
    • die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

    Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

    Ansprechpartner

    Für Nordharz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) - bei juristischen Personen von der/den für sie handelnden Person (en)
    • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Buchmachergewerbe als Buchmachergehilfe eines zugelassenen Buchmachers. Der Antragsteller kann den Nachweis fachlicher Eignung auch auf andere Weise erbringen, in diesem Fall ist eine Stellungnahme des Deutschen Buchmacherverbandes einzuholen.
    • Nachweis eines Eigenkapitals in Höhe von 25 000,00 Euro. Dabei hat der Antragsteller nachzuweisen, dass es sich hierbei auch nicht teilweise um geliehenes Geld oder um Kapital aus einer Teilhaberschaft Dritter handelt.
    • bei juristischer Person (GmbH):
      • Gesellschaftervertrag
      • Handelsregisterauszug
    • Grundrisszeichnung der Wettannahmestelle und Ablichtung des Mietvertrages (ggf. Eigentumsnachweis) für dieses Geschäftslokal

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English