Bootszeugnis beantragen
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung, benötigen Sie neben einer Genehmigung für die Vermietung als Ganzes für jedes vermietetes Fahrzeug ein Bootszeugnis.
Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers des Bootsverleihs erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder bei neuen Fahrzeugen eine gültige Konformitätserklärung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geltungsdauer des Bootszeugnisses ist unterschiedlich je nach Gültigkeit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder Konformitätserklärung - längstens jedoch für zehn Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt