Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung

    Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen

    Beschreibung

    Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Markt 8

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 5693-0

    E-Mail: info@magdeburg.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English