Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung
Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Beschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 2126-0
E-Mail: info@halle.ihk.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt