Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung

    Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen

    Beschreibung

    Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de