Bestattung durchführen
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder),
- Vorfahren (Eltern, Großeltern),
- Geschwister.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 21 Fachdienst Soziales
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr * Freitag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1590(Fachdienstleiterin)
Fax: +49 3471 684-551590
E-Mail: soziales@kreis-slk.de
Internet
SG Grünflächen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Breiteweg
Anzahl: 13 Gebühren: nein - Parkplatz: Bodengasse
Anzahl: 35 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03928 710-499
Telefon Festnetz: 03928 710-428
Telefon Festnetz: 03928 710-427
Telefon Festnetz: 03928 710-426
E-Mail: C.Lentze@schoenebeck-elbe.de
Internet
Weitere Informationen
Eine Klingel für Rollstuhlfahrer befindet sich links vom Treppenaufgang.
Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Magdeburger Straße, Höhe Nr. 155 - 157
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Ecke Magdeburger Straße/Am Hummelberg
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schönebeck (Elbe) - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg-Schönebeck (Elbe)-Halle
- Haltestelle: Schönebeck (Elbe) - Süd
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Schönebeck (Elbe) - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg-Schönebeck (Elbe)-Erfurt
- Haltestelle: Westfriedhof
Linie:- Bus: Stadtverkehr Linie 130 B
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
Im Falle einer Urnenbestattung
- Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung
Kosten
Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 14.07.2020
Stichwörter
Feuerbestattung, Erdbestattung, Bestattungsunternehmen, Bestattung, Eintritt des Todes