Bestattung Anmeldung

    Bestattung durchführen

    Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.

    Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder),
    • Vorfahren (Eltern, Großeltern),
    • Geschwister.

    Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

    • nicht vorhanden,
    • nicht zu ermitteln, 
    • nicht auffindbar.

    oder

    • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

    und

    • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 21 Fachdienst Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr * Freitag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1590(Fachdienstleiterin)

    Fax: +49 3471 684-551590

    E-Mail: soziales@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    SG Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breiteweg 12a

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breiteweg
      Anzahl: 13  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bodengasse
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03928 710-499

    Telefon Festnetz: 03928 710-428

    Telefon Festnetz: 03928 710-427

    Telefon Festnetz: 03928 710-426

    E-Mail: C.Lentze@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine Klingel für Rollstuhlfahrer befindet sich links vom Treppenaufgang.

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 157

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Magdeburger Straße, Höhe Nr. 155 - 157
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ecke Magdeburger Straße/Am Hummelberg
      Anzahl: 25  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schönebeck (Elbe) - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg-Schönebeck (Elbe)-Halle
    • Haltestelle: Schönebeck (Elbe) - Süd
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Schönebeck (Elbe) - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg-Schönebeck (Elbe)-Erfurt
    • Haltestelle: Westfriedhof
      Linie:
      • Bus: Stadtverkehr Linie 130 B

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03928 710-499

    Telefon Festnetz: 03928 900-655

    E-Mail: C.Lentze@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

    Im Falle einer Urnenbestattung

    • Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung

    Kosten

    Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 14.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Feuerbestattung, Erdbestattung, Bestattungsunternehmen, Bestattung, Eintritt des Todes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de