Bestattung Anmeldung

    Bestattung durchführen

    Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.

    Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder),
    • Vorfahren (Eltern, Großeltern),
    • Geschwister.

    Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

    • nicht vorhanden,
    • nicht zu ermitteln, 
    • nicht auffindbar.

    oder

    • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

    und

    • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 21 Fachdienst Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr * Freitag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1590(Fachdienstleiterin)

    Fax: +49 3471 684-551590

    E-Mail: soziales@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentliche Sicherheit & Ordnung, Bestattungswesen; Hunde

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06429 Nienburg (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus (Johannistraße)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nienburg (Saale), Markt
      Linie:
      • Bus: 503
    • Haltestelle: Nienburg (Saale), Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    nur Rathaus (Marktplatz 1)

    Zugang zum Fahrstuhl von Johannistraße aus

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 246

    Fax: 034721 309-110

    Telefon Festnetz: 034721 309-246

    E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung/Zahlschein, Girocard, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Stadt Nienburg (Saale)

    Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)

    IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

    Im Falle einer Urnenbestattung

    • Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung

    Kosten

    Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 14.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Erdbestattung, Bestattungsunternehmen, Bestattung, Eintritt des Todes, Feuerbestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de