Bestattung durchführen
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder),
- Vorfahren (Eltern, Großeltern),
- Geschwister.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Hinweise für Schkopau: Bestattungen
Niemand denkt gerne an den Tod. Und schon gar nicht an die Formalitäten, die damit verbunden sind. Ist dann nichts geregelt, haben meist die Angehörigen die Aufgabe, alles Erforderliche in die Wege zu leiten. Dies ist häufig nicht leicht für die Trauernden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Hinweise für Schkopau: Bestattungen
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Schkopau nur für die kommunalen Friedhöfe in den Ortsteilen Schkopau, Burgliebenau, Ermlitz, Hohenweiden, Korbetha, Knapendorf und Röglitz zuständig ist.
Für alle anderen Friedhöfe auf dem Gebiet der Gemeinde Schkopau, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kirchgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Gewerbeangelegenheiten, Bußgeld und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
Linie:- Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
- Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
Linie:- Bus: Linie 724
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Straßenbahn: Tram 5
- Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Halle-Eisenach
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-schkopau.de
Kontaktperson
Frau Lemm (Sachbearbeiterin Gewerbe, Bußgeld u. Feuerwehr)
Herr Tino Schneider (Sachbearbeiter Feuerwehr u. Außendienst)
Frau Wittenberg
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Formulare
Grabanlage - Antrag auf Einebnung (Gemeinde Schkopau)
Grabanlage - Antrag auf Verlängerung der Nutzungsart (Gemeinde Schkopau)
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
Im Falle einer Urnenbestattung
- Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung
Voraussetzungen
Hinweise für Schkopau: Bestattungen
Erdbestattungen
Reihengrab
- 1 Sarg
- es wird der Reihe nach belegt (zugewiesen)
- keine Verlängerung möglich
Einzelwahlgrab
- ein Sarg und bis zu zwei Urnen
- Stelle kann ausgesucht werden
- Nutzungsrecht kann verlängert werden
Doppelwahlgrab
- zwei Särge und bis zu vier Urnen
- Stelle kann ausgesucht werden
- Nutzungsrecht kann verlängert werden
Beide Grabarten sind im OT Schkopau auch als Heckengräber verfügbar.
Urnenbeisetzungen
Urnenreihengrab
- es darf nur eine Urne beigesetzt werden
- es wird der Reihe nach belegt
- keine Verlängerung möglich
Urnenwahlgrab
- es dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden
- Stelle kann ausgesucht werden
- Nutzungszeit kann verlängert werden
Verfahrensablauf
Hinweise für Schkopau: Bestattungen
Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?
- Der Arzt stellt den Totenschein aus.
- Sprechen Sie mit einem Bestattungsunternehmen.
Unterlagen:
- Familienstammbuch
- Personalausweis
- Totenschein
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
- Rentenanpassungsmitteilung
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- Versicherungspolicen
- Grabdokumente
Das Grab - ein Ort der Erinnerung
und des persönlichen Gedenkens. Dieser Ort der Begegnung, die Grabstätte, sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Wir möchten Ihnen mit diesem Faltblatt einen kurzen Überblick über die verschiedenen Grabarten geben und Ihnen damit bei der Auswahl einer Grabstätte ein wenig zur Seite stehen.
Sarg -oder Urnenbeisetzung?
Die Sargbeisetzung gilt als die klassische Beisetzungsform. Dennoch wird auch die Urnenbeisetzung immer häufiger gewählt. Für beide Beisetzungsarten können Sie auf den kommunalen Friedhöfen zwischen verschiedenen Grabarten (je nach örtlicher Verfügbarkeit) wählen.
Was heißt Ruhe- und Nutzungszeit?
Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden darf.
Auf dem Friedhof im OT Schkopau beträgt sie für Erdbestattungen 30 Jahre, auf den übrigen kommunalen Friedhöfen 20 Jahre. Für Urnen beträgt die Ruhezeit einheitlich 15 Jahre.
Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Verlängerungen des Nutzungsrechts sind auf Antrag möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Hinweise für Schkopau: Bestattungen
Neuerwerb im OT Schkopau
Grabart
Gebühr
Erdbestattungsreihengrab für Kinder bis 6 Jahre
600 Euro
Erdbestattungsreihengrab für Personen über 6 Jahre
750 Euro
Einzelwahlgrab
900 Euro
Doppelwahlgrab
1.800 Euro
Heckeneinzelwahlgrab
1.650 Euro
Heckendoppelwahlgrab
3.300 Euro
Urnenreihengrab
225 Euro
Urnenwahlgrab
400 Euro
Urnengemeinschaftsanlage
300 Euro
Rasengrab
500 Euro
Neuerwerb für die übrigen kommunalen Friedhöfe
Grabart
Gebühr
Erdbestattungsreihengrab für Kinder bis 6 Jahre
300 Euro
Erdbestattungsreihengrab für Personen über 6 Jahre
450 Euro
Einzelwahlgrab
600 Euro
Doppelwahlgrab
1.200 Euro
Urnenreihengrab
225 Euro
Urnenwahlgrab
400 Euro
Urnengemeinschaftsanlage
300 Euro
Urnengemeinschaftsgrabstätte
550 Euro
Urnenkammer OT Korbetha
400 Euro
Urnenkammer OT Hohenweiden
300 Euro
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 14.07.2020
Stichwörter
Feuerbestattung, Erdbestattung, Bestattungsunternehmen, Bestattung, Eintritt des Todes