Bestattung Anmeldung

    Bestattung durchführen

    Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.

    Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder),
    • Vorfahren (Eltern, Großeltern),
    • Geschwister.

    Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

    • nicht vorhanden,
    • nicht zu ermitteln, 
    • nicht auffindbar.

    oder

    • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

    und

    • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

    Hinweise für Schkopau: Bestattungen

    Niemand denkt gerne an den Tod. Und schon gar nicht an die Formalitäten, die damit verbunden sind. Ist dann nichts geregelt, haben meist die Angehörigen die Aufgabe, alles Erforderliche in die Wege zu leiten. Dies ist häufig nicht leicht für die Trauernden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Hinweise für Schkopau: Bestattungen

    Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Schkopau nur für die kommunalen Friedhöfe in den Ortsteilen Schkopau, Burgliebenau, Ermlitz, Hohenweiden, Korbetha, Knapendorf und Röglitz zuständig ist.

    Für alle anderen Friedhöfe auf dem Gebiet der Gemeinde Schkopau, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kirchgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schkopau - Gewerbeangelegenheiten, Bußgeld und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    06258 Schkopau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
      Linie:
      • Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
    • Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 724
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 5
    • Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle-Eisenach
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Schkopau

    Empfänger: Gemeinde Schkopau

    IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88

    BIC: NOLADE21HAL

    Bankinstitut: Saalesparkasse

    Formulare

    Grabanlage - Antrag auf Einebnung (Gemeinde Schkopau)
    Grabanlage - Antrag auf Verlängerung der Nutzungsart (Gemeinde Schkopau)

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

    Im Falle einer Urnenbestattung

    • Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schkopau: Bestattungen

    Erdbestattungen

    Reihengrab

    • 1 Sarg
    • es wird der Reihe nach belegt (zugewiesen)
    • keine Verlängerung möglich

    Einzelwahlgrab

    • ein Sarg und bis zu zwei Urnen
    • Stelle kann ausgesucht werden
    • Nutzungsrecht kann verlängert werden

    Doppelwahlgrab

    • zwei Särge und bis zu vier Urnen
    • Stelle kann ausgesucht werden
    • Nutzungsrecht kann verlängert werden

    Beide Grabarten sind im OT Schkopau auch als Heckengräber verfügbar.

    Urnenbeisetzungen

    Urnenreihengrab

    • es darf nur eine Urne beigesetzt werden
    • es wird der Reihe nach belegt
    • keine Verlängerung möglich

    Urnenwahlgrab

    • es dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden
    • Stelle kann ausgesucht werden
    • Nutzungszeit kann verlängert werden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schkopau: Bestattungen

    Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?

    • Der Arzt stellt den Totenschein aus.
    • Sprechen Sie mit einem Bestattungsunternehmen.

    Unterlagen:

    • Familienstammbuch
    • Personalausweis
    • Totenschein
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
    • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
    • Rentenanpassungsmitteilung
    • Mitgliedskarte der Krankenkasse
    • Versicherungspolicen
    • Grabdokumente


    Das Grab - ein Ort der Erinnerung

    und des persönlichen Gedenkens. Dieser Ort der Begegnung, die Grabstätte, sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Wir möchten Ihnen mit diesem Faltblatt einen kurzen Überblick über die verschiedenen Grabarten geben und Ihnen damit bei der Auswahl einer Grabstätte ein wenig zur Seite stehen.


    Sarg -oder Urnenbeisetzung?

    Die Sargbeisetzung gilt als die klassische Beisetzungsform. Dennoch wird auch die Urnenbeisetzung immer häufiger gewählt. Für beide Beisetzungsarten können Sie auf den kommunalen Friedhöfen zwischen verschiedenen Grabarten (je nach örtlicher Verfügbarkeit) wählen.


    Was heißt Ruhe- und Nutzungszeit?

    Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden darf.

    Auf dem Friedhof im OT Schkopau beträgt sie für Erdbestattungen 30 Jahre, auf den übrigen kommunalen Friedhöfen 20 Jahre. Für Urnen beträgt die Ruhezeit einheitlich 15 Jahre.

    Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Verlängerungen des Nutzungsrechts sind auf Antrag möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Hinweise für Schkopau: Bestattungen

    Neuerwerb im OT Schkopau

    Grabart

    Gebühr

    Erdbestattungsreihengrab für Kinder bis 6 Jahre

    600 Euro

    Erdbestattungsreihengrab für Personen über 6 Jahre

    750 Euro

    Einzelwahlgrab

    900 Euro

    Doppelwahlgrab

    1.800 Euro

    Heckeneinzelwahlgrab

    1.650 Euro

    Heckendoppelwahlgrab

    3.300 Euro

    Urnenreihengrab

    225 Euro

    Urnenwahlgrab

    400 Euro

    Urnengemeinschaftsanlage

    300 Euro

    Rasengrab

    500 Euro

    Neuerwerb für die übrigen kommunalen Friedhöfe

    Grabart

    Gebühr

    Erdbestattungsreihengrab für Kinder bis 6 Jahre

    300 Euro

    Erdbestattungsreihengrab für Personen über 6 Jahre

    450 Euro

    Einzelwahlgrab

    600 Euro

    Doppelwahlgrab

    1.200 Euro

    Urnenreihengrab

    225 Euro

    Urnenwahlgrab

    400 Euro

    Urnengemeinschaftsanlage

    300 Euro

    Urnengemeinschaftsgrabstätte

    550 Euro

    Urnenkammer OT Korbetha

    400 Euro

    Urnenkammer OT Hohenweiden

    300 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 14.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Feuerbestattung, Erdbestattung, Bestattungsunternehmen, Bestattung, Eintritt des Todes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de