Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen

    Beschreibung

    Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

    Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung: gesetzlich oder behördlich.

    Folgende Ausbildungsstätten sind gesetzlich anerkannt und müssen daher keine weitere Anerkennung beantragen:

    • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
    • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft zum Fahrbetrieb" durchführen und hierfür von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt sind
    • Träger einer Umschulung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer

    Wenn Ihre Ausbildungsstätte jedoch zu keiner der oben genannten Gruppen gehört benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

    Es gelten folgende Voraussetzungen:

    • fachliche Eignung des Trägers
    • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern (in der Regel soll ein Ausbilder nicht mehr als 36 Personen unterrichten)
    • Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
    • gegebenenfalls Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

    Beschreibung

    Führescheinangelegenheiten

    Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

    Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten  unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten

      Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)

      Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines "Kartenführerscheines" sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.

      Die Umtauschfristen in der Übersicht:

      Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

      vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
      1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
      1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
      1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
      1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025


      Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999

      1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
      2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
      2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
      2008 Umtausch bis 19.01.2029
      2009 Umtausch bis 19.01.2030
      2010 Umtausch bis 19.01.2031
      2011 Umtausch bis 19.01.2032
      2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

       
      Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.

      Adresse

      Hausanschrift

      Triftstraße 9-10

      39387 Oschersleben (Bode)

      Parkplätze

      • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 10  Gebühren: nein
      • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 50  Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Postfachadresse

      Postfach 10 01 53

      39331 Haldensleben

      Hausanschrift

      Bornsche Straße 2

      39340 Haldensleben

      Parkplätze

      • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 10  Gebühren: nein
      • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 50  Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3660

      Fax: +49 3904 7240-3670

      E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

      Kontaktperson

      • Herr Domenik Siegmund (Sachgebietsleiter)

      Internet

      Bankverbindung

      Landkreis Börde

      Empfänger: Landkreis Börde

      IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

      BIC: NOLADE21HDL

      Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

      Adresse

      Hausanschrift

      Ernst-Kamieth-Straße 2

      06112 Halle (Saale)

      Postfachadresse

      Postfach 200256

      06003 Halle (Saale)

      Öffnungszeiten

      Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 0345 514-1232

      Fax: 0345 514-1829

      E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

      Kontaktperson

      • Mitarbeiter/in (Referentin)

        Telefon Festnetz: 0345 5141231

      • Mitarbeiter/in (Referent)

        Telefon Festnetz: 0345 514-1863

      Internet

      Weitere Informationen

      Version

      Technisch geändert am 05.12.2023

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Schulungskonzept einschließlich des Lehrplans und der Unterlagen für die Ausbilder
      • alle für die Ausbildung genutzten Unterrichtsmaterialien
      • Qualifikationsnachweise der Ausbilder (z.B. Kopie des Fahrlehrerscheins)
      • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Quadratmeter erforderlich) und einer Kurzbeschreibung
      • Auflistung, wie oft die Kurse stattfinden, wie viele Personen daran teilnehmen und wie viele Ausbilder dafür eingesetzt werden sollen
      • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen

      Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, wobei Sie für jeden Veranstaltungsort eine einzelne Anerkennung benötigen.

      Rechtsgrundlage(n)

      Fristen

      Es sind keine Fristen zu beachten.

      Kosten

      Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Version

      Technisch geändert am 08.02.2023

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English