Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" bzw. "Altenpfleger" führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

    Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Landesverwaltungsamt

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Kamieth-Str. 2

    06112 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: +49 345 514-3279

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

    E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • einen schriftlichen Antrag mit Ihrer Adresse
    • einen Lebenslauf
    • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
    • Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
    • ggf. staatliches Anerkennungsschreiben zur Führung der Berufsbezeichnung
    • eine Übersicht aus der die Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenanzahl Ihrer Ausbildung hervorgehen (Anlage zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
    • ggf. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsbuch in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
    • einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen (z.B. Teilnahmebescheinigungen an Deutsch-Kursen)

    Alle Dokumente sind mittels beglaubigter Kopie vorzulegen. Beglaubigte Kopien können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher gefertigt worden sein.

    Voraussetzungen

    • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Altenpfleger bestanden.
    • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
    • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet .

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English