• Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen

Beschreibung

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt

Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Adresse

Hausanschrift

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Postanschrift

Ernst-Kamieth-Str. 2

06112 Halle (Saale)

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe ; Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

Fax: +49 345 514-3279

E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Version

Technisch erstellt am 05.05.2006

Technisch geändert am 04.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • einen schriftlichen Antrag mit Ihrer Adresse
  • einen Lebenslauf
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • ggf. staatliches Anerkennungsschreiben zur Führung der Berufsbezeichnung
  • eine Übersicht aus der die Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenanzahl Ihrer Ausbildung hervorgehen (Anlage zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • ggf. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsbuch in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen (z.B. Teilnahmebescheinigungen an Deutsch-Kursen)

Alle Dokumente sind mittels beglaubigter Kopie vorzulegen. Beglaubigte Kopien können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher gefertigt worden sein.

Voraussetzungen

  • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Altenpfleger bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet .

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.

Hinweise (Besonderheiten)

Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 08.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020