Hausgeburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes müssen Sie der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 039000 97-180(Diesdorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)
Fax: 039000 288(Beetzendorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-283(Beetzendorf)
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Internet
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss in Beetzendorf ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
o Geburtsurkunden
o Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
o Geburtsurkunde der Mutter
o falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt