Kinderreisepass Statusabfrage

    Kinderreisepass Status abfragen

    Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Kinderreisepass beantragt haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Möckern - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 14

    39291 Küsel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    39279 Loburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    39291 Möckern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 039221 95-120(Möckern)

    Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)

    Fax: 039221 95-230(Loburg)

    Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)

    E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de

    Internet

    Weitere Informationen

    rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
    • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
    • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.21

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bearbeitungsstand, Auskunft, Kinderreisepass, Status, einholen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English