Kinderreisepass Status abfragen
Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.
Beschreibung
Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Kinderreisepass beantragt haben.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - 3.14 Bürgerbüro, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hinweis: Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren. Sie können das Bürgerbüro auch ohne Termin aufsuchen. Bitte planen Sie dann jedoch ggf. Wartezeiten mit ein. Montag: 09.00-16.00, Dienstag: 09.00-18.00, Mittwoch: 09.00-13.00 (nur mit Termin), Donnerstag: 09.00-16.00, Freitag: 09.00-13.00 jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@halberstadt.de
E-Mail: standesamt@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 55-2233
erforderliche Unterlagen
- die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
- In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 06.12.21
Stichwörter
Status, einholen, Bearbeitungsstand, Auskunft, Kinderreisepass