Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Das Sachgebiet Veterinärwesen hat vielfältige Aufgaben zum Schutz von Tier und Mensch. Zum Veterinärwesen gehört die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit auch der Schutz von Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Zoonosen, die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzes in gewerblichen und privaten Tierhaltungen, die Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten, sowie die Überwachung tierarzneimittelrechtlicher Vorgaben.

    Adresse

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7712

    Fax: +49 3931 715577

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-stendal.de

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
    • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

    Voraussetzungen

    gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

    Rechtsbehelf

    Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
    • die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
    • die Voraussetzungen geprüft wurden.

    Fristen

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Kosten

    Verfahrenskosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Töten von Tieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Sachkundenachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de