• Schönebeck (Elbe) (Landkreis Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Salzlandkreis - 31 Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Thomas-Müntzer-Str. 41

06406 Bernburg (Saale)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Hausanschrift

31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

06400 Bernburg (Saale)

Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung ; Montag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3471 684-1440(Fachdienstleitung)

Telefon Festnetz: +49 3471 684-1461(31.1 SG Veterinärangelegenheiten)

Telefon Festnetz: +49 3471 684-1457(31.2 SG Lebensmittelüberwachung)

Fax: +49 3471 684-551440

E-Mail: vet@kreis-slk.de

Formulare

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 18.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

Version

Technisch erstellt am 25.11.2009

Technisch geändert am 04.09.2024

Stichwörter

Schädlingsbekämpfung, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Wirbeltiere, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Töten von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020