Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
SG Veterinärwesen
Beschreibung
Die Tierschutzüberwachung hat folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen in landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen und Tierzuchten sowie im Zoofachhandel und bei Veranstaltungen mit Tieren
- Überwachung von Versuchstierhaltungen
- Bearbeitung von Anzeigen wegen nicht artgerechter Haltung von Tieren, Tiermisshandlungen, Tiertötungen ohne vernünftigen Grund
- Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen
- Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.
- Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
- Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung
- Überwachung des Transports von Tieren
- Ausstellen von Befähigungsnachweisen nach Tierschutz-Transportverordnung
- Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005
- Neu- oder Umbau von Stallanlagen - Mitwirkung bei Genehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Merseburg, Schlossgarten
Bus: Merseburg, Schlossgarten
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
Formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023
Stichwörter
Wirbeltiere, Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Schädlingsbekämpfung, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Betäuben von Wirbeltieren