Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
SG Veterinärwesen
Beschreibung
Die Tierschutzüberwachung hat folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen in landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen und Tierzuchten sowie im Zoofachhandel und bei Veranstaltungen mit Tieren
- Überwachung von Versuchstierhaltungen
- Bearbeitung von Anzeigen wegen nicht artgerechter Haltung von Tieren, Tiermisshandlungen, Tiertötungen ohne vernünftigen Grund
- Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen
- Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.
- Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
- Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung
- Überwachung des Transports von Tieren
- Ausstellen von Befähigungsnachweisen nach Tierschutz-Transportverordnung
- Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005
- Neu- oder Umbau von Stallanlagen - Mitwirkung bei Genehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Schlossgarten
Linie:- Bus: Merseburg, Schlossgarten
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
- Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.
Voraussetzungen
gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Rechtsbehelf
Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
- die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
- die Voraussetzungen geprüft wurden.
Fristen
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Kosten
Verfahrenskosten
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.12.2020
Stichwörter
gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Töten von Tieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Sachkundenachweis